Mitarbeitendenvertretung

Gemeinsam Verantwortung tragen

Die MAV steht für Beratung, Information, Vermittlung bei Problemen innerhalb der Dienstgemeinschaft, ihren Möglichkeiten nach, helfend zur Verfügung.

Die Aufgabenbereiche der MAV sind in der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) festgelegt: „Dienstgeber und Mitarbeitervertretung haben darauf zu achten, dass alle Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit behandelt werden. In ihrer Mitverantwortung für die Aufgabe der Einrichtung soll auch die Mitarbeitervertretung bei den Mitarbeitern das Verständnis für den Auftrag der Kirche stärken und für eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Dienstgemeinschaft eintreten." (§26, Abs. 1, MAVO)
 

Eine Aufgabe der MAV kann z.B. darin bestehen, Anregungen und Beschwerden von Mitarbeitern entgegenzunehmen und falls sie berechtigt erscheinen, vorzutragen und auf ihre Erledigung hinzuwirken (aus §26, Abs. 3, MAVO).

Alle Tätigkeiten der MAV unterliegen der Schweigepflicht